IV. VERKEHR MIT ORIENTALEN. XXI darf
der
Fremde
Man
vermeide
es,
Mohammedaner
graphieren,
Frauen
auf
der
Straße
nachzusehen,
was
sogar
gefähr-
lich
werden
kann,
oder
seiner
Bewunderung
für
die
farbenreichen
Trachten
durch
Anlegen
orientalischer
leihen.
Wer
mit
einem
roten
Fes,
dem
Abzeichen
des
streng-
gläubigen
bigen
Moscheen,
Zâujas
oder
Zaouïas
(Ordenshäuser,
Klosterschulen)
und
Heiligenkapellen
zugänglich
sind,
hat
man
sich
seines
Schuhwerks
zu
entledigen
oder
Pantoffeln
anzuziehen,
um
nicht
Teppiche
und
Matten,
auf
denen
die
Gebetsübungen
stattfinden,
mit
Straßen-
schmutz
zu
verunreinigen.
Die
Korane
dürfen
nicht
berührt
werden.
Während
der
Gebetsübungen
halte
man
sich
fern
Den
im
ganzen
Orient
zahlreichen
„Heiligen“
(oft
Geisteskranke),
die
an
ihrem
phantastischen
zerlumpten
Kostüm
kenntlich
sind,
bis-
weilen
auch
wohl
völlig
nackt
herumlaufen,
weiche
man
mög-
lichst
aus.
Das
Volksleben
des
Orients
beobachtet
man
am
unauffälligsten
inmitten
der
Eingeborenenviertel,
in
den
Basaren
und
auf
Wochen-
märkten,
bei
den
zahlreichen
Festen
und
Vergnügungen
der
Mohammedaner
kischen
beschwörer
essanten
genug.
In
der
Türkei
und
Ägypten
wird
man
den
Volks-
theatern
mit
Schattenspielen
(Kara
Göz)
seine
Aufmerksamkeit
zuwenden.
Damen
ohne
Herrenbegleitung
erlangen
bisweilen
durch
private
Vermittelung
Zutritt
in
vornehme
Privathäuser
und
gewinnen
so
einen
Einblick
in
das
orientalische
Freitags
können
sie
die
Mohammedanerinnen
den
Schleier
lüften
sehen
(vgl.
S.
230).
Herren
mögen
sich
für
den
Besuch
im
Hause
eines
Orientalen
merken.
Man
klopft
mit
dem
eisernen
Türring,
worauf
von
innen
gefragt
wird:
„mîn“
wer
ist
da?
Nachdem
sich
die
etwa
im
Hofe
befindlichen
Frauen
zurückgezogen
haben,
wird
man
in
das
Empfangszimmer
des
Haus-
herrn
geführt.
Da
es
für
höchst
unanständig
gilt,
die
kostbaren
Teppiche
mit
Schuhen
zu
betreten,
so
bequeme
man
sich
der
Sitte
an
und
lasse
die
Schuhe
am
Eingang.
Die
Kopfbedeckung
behält
man
auf.
Je
nach
der
Achtung,
die
der
Hauswirt
oder
mehrere
Schritte
entgegen.
Man
begrüßt
ihn
mit
dem
orientalischen
Gruß,
indem
man
die
rechte
Hand
erst
gegen
die
Herzgegend,
dann
gegen
die
Stirn
bewegt.
Zuerst
wird
nach
der
Gesundheit
gefragt.
Eine
Er-
kundigung
nach
den
Frauen
ist
ausgeschlossen;
die
ehelichen
Verhältnisse
gelten
als
unter
dem
Schleier
(arab.
sitr)
stehend.
Stets
wird
Kaffee
gereicht;
der
Diener
präsentiert
den
Gästen
nach
der
Reihenfolge
ihres
Ranges
ein
Schälchen,
gewöhnlich
in
einer
Untertasse,
damit
man
sich
an
der
äußerst
heißen
Tasse
die
Finger
nicht
verbrenne.
Man
behalte
die
Tasse
in
der
Hand,
bis
der
Diener
lange
bei
sich
behalten,
so
läßt
er
bisweilen
den
Kaffee
erst
später
reichen;
vorher
darf
man
nicht
fortgehen.