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IV. VERKEHR MIT ORIENTALEN. XXI darf der Fremde sich ihnen gegenüber seinerseits etwas vergeben.
Man vermeide es, Mohammedaner ohne ihre Zustimmung zu photo-
graphieren
, Frauen auf der Straße nachzusehen, was sogar gefähr-
lich
werden kann, oder seiner Bewunderung für die farbenreichen
Trachten durch Anlegen orientalischer Kostüme Ausdruck zu ver-
leihen
. Wer mit einem roten Fes, dem Abzeichen des streng-
gläubigen
Mohammedaners, herumspaziert, macht sich bei Gläu-
bigen
und Ungläubigen gleichermaßen zum Gespött. In Orten, wo
Moscheen, Zâujas oder Zaouïas (Ordenshäuser, Klosterschulen) und
Heiligenkapellen zugänglich sind, hat man sich seines Schuhwerks
zu entledigen oder Pantoffeln anzuziehen, um nicht Teppiche und
Matten, auf denen die Gebetsübungen stattfinden, mit Straßen-
schmutz
zu verunreinigen. Die Korane dürfen nicht berührt
werden. Während der Gebetsübungen halte man sich fern  Den
im ganzen Orient zahlreichen Heiligen (oft Geisteskranke), die
an ihrem phantastischen zerlumpten Kostüm kenntlich sind, bis-
weilen
auch wohl völlig nackt herumlaufen, weiche man mög-
lichst
aus.

Das Volksleben des Orients beobachtet man am unauffälligsten
inmitten der Eingeborenenviertel, in den Basaren und auf Wochen-
märkten
, bei den zahlreichen Festen und Vergnügungen der
Mohammedaner. Die Märchenerzähler in den arabischen und tür-
kischen
Kaffeehäusern, die Gaukler, Ringkämpfer und Schlangen-
beschwörer
, die Barbierläden, die Volksschulen bieten des Inter-
essanten
genug. In der Türkei und Ägypten wird man den Volks-
theatern
mit Schattenspielen (Kara Göz) seine Aufmerksamkeit
zuwenden. Damen ohne Herrenbegleitung erlangen bisweilen
durch private Vermittelung Zutritt in vornehme Privathäuser und
gewinnen so einen Einblick in das orientalische Frauenleben.
Freitags können sie die Mohammedanerinnen auf den Friedhöfen
den Schleier lüften sehen (vgl. S. 230).

Herren mögen sich für den Besuch im Hause eines Orientalen folgendes
merken. Man klopft mit dem eisernen Türring, worauf von innen gefragt
wird: mîn wer ist da? Nachdem sich die etwa im Hofe befindlichen
Frauen zurückgezogen haben, wird man in das Empfangszimmer des Haus-
herrn
geführt. Da es für höchst unanständig gilt, die kostbaren Teppiche
mit Schuhen zu betreten, so bequeme man sich der Sitte an und lasse die
Schuhe am Eingang. Die Kopfbedeckung behält man auf. Je nach der
Achtung, die der Hauswirt dem Gaste bezeigen will, geht er ihm einen
oder mehrere Schritte entgegen. Man begrüßt ihn mit dem orientalischen
Gruß, indem man die rechte Hand erst gegen die Herzgegend, dann gegen
die Stirn bewegt. Zuerst wird nach der Gesundheit gefragt. Eine Er-
kundigung
nach den Frauen ist ausgeschlossen; die ehelichen Verhältnisse
gelten als unter dem Schleier (arab. sitr) stehend. Stets wird Kaffee
gereicht; der Diener tritt, die linke Hand auf das Herz gelegt, ein und
präsentiert den Gästen nach der Reihenfolge ihres Ranges ein Schälchen,
gewöhnlich in einer Untertasse, damit man sich an der äußerst heißen
Tasse die Finger nicht verbrenne. Man behalte die Tasse in der Hand,
bis der Diener sie wieder abnimmt. Will der Hausherr seinen Gast recht
lange bei sich behalten, so läßt er bisweilen den Kaffee erst später reichen;
vorher darf man nicht fortgehen.